Gottesdienst Sonntags um 10:00 Uhr

Evangelische Freikirche Heimerzheim

Kinderschutzkonzept

1. Einleitung 


Berichte von sexuellem Missbrauch von Kindern häufen sich in der Presse. Leider bleibt diese Problematik nicht außerhalb der Türen von Kirchengemeinden.  

Wir als Evangelische Freikirche Heimerzheim wollen uns diesem Thema präventiv stellen, unsere Mitarbeiter sorgfältig auswählen und regelmäßig informieren, um sexuellen Missbrauch zu verhindern und im Verdachtsfall richtig zu reagieren. 

In dieser Handreichung stellen wir ein Programm vor, das unseren Mitarbeiter hilft, sich mit dem Thema „sexueller Missbrauch“ auseinander zu setzen und sie sensibilisieren soll. Wir wollen insbesondere die Vorgehensweisen und die Dokumentation im konkreten Verdachtsfall aufzeigen. 

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird hier das generische Maskulinum genutzt. Damit ist keine Wertung verbunden.  

Die Teamleiter der NextGen (Okt. 2023) 

2. Was versteht man unter sexuellem Missbrauch 


In Deutschland wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ oder „Kindesmissbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien, in der Politik und im Strafgesetzbuch verwendet. Die Begriffe „sexuelle Gewalt“ oder „sexualisierte Gewalt" gegen Kinder und Jugendliche werden häufiger in der Fachpraxis und Wissenschaft genutzt. 

Missbrauch entsteht da, wo ein Mensch, ein Kind oder eine heranwachsende Person für seine Begierde benutzt bzw. missbraucht. Das kann verschiedene Züge annehmen, angefangen mit ungewollten Komplimenten oder dem Anfassen verschiedener Körperteile bis hin zu sexueller Nötigung.  

Als sexueller Missbrauch wird jede sexuelle Handlung definiert, die an Mädchen und Jungen gegen ihren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Täter nutzen dabei Macht- und Autoritätspositionen aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des betroffenen Kindes zu befriedigen.  

Im Mai 2022 hat die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ 1752 Berichte von Kindesmissbrauch ausgewertet.  Dabei kam heraus, dass der Missbrauch in 69% der Fälle innerhalb der Familien auftrat, 29% innerhalb Institutionen, 18% innerhalb des sozialen Umfeldes des Kindes, 14% in organisierten Strukturen und 7% durch Fremdtäter (1). 

1 Quelle: Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch

Kindesmissbrauch im Strafrecht: Sexuelle Handlungen an Kindern sind in Deutschland strafbar. Kinder – nach strafrechtlicher Definition minderjährige Personen unter 14 Jahren – können sexuellen Handlungen aufgrund ihres Entwicklungsstands grundsätzlich nicht zustimmen. Das bedeutet, dass Missbrauch selbst dann vorliegt, wenn ein Kind sich mit der Handlung einverstanden erklärt oder diese aktiv herbeiführt.  

Sexueller Missbrauch ist immer ein Angriff auf die ganze Person 
Unabhängig davon, wie schwerwiegend die Handlungen sind, ob sie online oder offline stattfinden, strafbar sind oder nicht: Sexueller Missbrauch ist ein Angriff auf die ganze Person des jungen Menschen, auf sein Grundvertrauen und seine psychische und körperliche Unversehrtheit (Integrität). Sexueller Missbrauch führt bei den Betroffenen zu Erfahrungen von großem Vertrauens- und Kontrollverlust, Ohnmacht, Demütigung, Scham und Ekel.

Auch Kirchen und freie Gemeinden sind leider vor Missbrauch von Kindern und Teenagern nicht verschont. Auch wir müssen daher in unserer Gemeindearbeit aufmerksam sein und unsere Mitarbeiter sensibilisieren.   

Die Übergriffe können schon bei der Begrüßung (unsittliche Berührung), beim Sport und Spielen sowie beim Schwimmen, usw. anfangen und sich weiterentwickeln. 

3. Vorbeugung des Missbrauchs 


Damit es keine Gelegenheiten für einen Übergriff auf Kinder in unserer Gemeinde geben kann, ist es wichtig, dass alle Akteure, vor allem die Mitarbeiter, einen geschulten Blick für erste Anzeichen haben. Auch Kinder und Eltern können einen Teil dazu beitragen.  

Es geht darum, Haltungen zu entwickeln, zu fördern und zu kommunizieren, durch welche Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt geschützt werden. Diese Haltungen sind in erster Linie von der Bibel geprägt und sollen eine Grundlage für den Umgang von Mitarbeitern mit den Kindern und Jugendlichen bilden. Das Wort Gottes ist der Leitfaden. 

A. Ansprechpartner für das Schutzkonzept
Die erste Ansprechpartnerin für unser Schutzkonzept ist Alina Bergen, Alina.bergen@freenet.de  

Mit der Benennung einer Person als Ansprechpartnerin für alle Belange des Schutzkonzepts wollen wir ein Bewusstsein um den Problembereich der (sexualisierten) Gewalt an Kindern und Teenagern im Gemeindekontext schaffen. Sie soll kontaktiert werden bei Beobachtungen, „unguten Gefühlen“ und sonstigen die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen betreffenden Themen.

Zweiter Ansprechpartner ist unser Pastor. Er ist erst zu kontaktieren, wenn es sich um einen dringenden Verdacht des Kindesmissbrauchs handelt. 

Sensibilisierung der Kinder und Eltern Unsere Kinder und Teens werden innerhalb ihrer Gruppen im Rahmen eines Verhaltenskatalogs (Regeln der Gruppe) u. a. für das Thema der (sexualisierten) Gewalt sensibilisiert.  

Eltern werden am Anfang des Jahres, bei der Mitgliederversammlung auf das Vorliegen des Schutzkonzeptes aufmerksam gemacht, sowie darüber informiert, wer die Ansprechpartner sind. 

B. Schulung der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter nehmen regelmäßig (1. Jahresbesprechung im Januar) an einer Schulung, in der das vorliegende Konzept erklärt und erläutert wird, teil.  

C. Auswahl der Mitarbeiter 
Bei der Auswahl der Mitarbeiter in der NextGen schauen wir genau hin. Wer mitarbeiten möchte, braucht eine persönliche Beziehung zu Jesus Christus, gehört verbindlich zu unserer Gemeinde und versucht, sein Leben in Übereinstimmung mit der Bibel zu gestalten – auch im Bereich der Beziehungen und Sexualität.

Führungszeugnis 
Unsere Mitarbeiter im Bereich NextGen legen ein erweitertes Führungszeugnis vor. 

D. Verhaltenskodex für Mitarbeiter 
Sexuelle Gewalt darf auch in christlichen Gemeinden kein Tabuthema sein. Nicht nur die jungen Menschen, sondern auch die Mitarbeiter benötigen Schutz vor Verdächtigungen und falschen Beschuldigungen.

Verhaltenskodex  
Meine Arbeit mit den mir anvertrauten jungen Menschen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt.  

1. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass in unserer Gemeinde sexuelle Gewalt und andere Formen von Gewalt verhindert werden.  

→ Medizinische Erstversorgung geschieht, wenn möglich, gleichgeschlechtlich. → Seelsorgegespräche beim anderen Geschlecht werden nur im öffentlichen Raum oder in Anwesenheit einer dritten Person ausgeführt. → Spiele mit direktem Körperkontakt werden klar dirigiert.  (Der Mitarbeiter/Spielleiter erläutert bei der Erklärung eines Spiels, wie Körperkontakt erfolgen darf.) → Mitarbeiter tragen respektvolle Kleidung.  

2. Ich nehme die individuellen Grenzen der Kinder, Teens und Mitarbeiter wahr und respektiere sie. Dies betrifft vor allem die Intimsphäre, die persönliche Schamgrenze und andere individuelle Grenzempfindungen. 

→ Gespräche über Sexualität beruhen auf Freiwilligkeit. → Ein „NEIN“ ist immer zu akzeptieren.  

3. Ich lebe einen verantwortungsvollen Umgang von Nähe und Distanz vor. Insbesondere missbrauche ich meine Rolle als Mitarbeiter nicht für sexuelle Kontakte mit mir anvertrauten Menschen und/oder zur Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse.

4. Alles, was ich als Mitarbeiter zusammen mit einer mir anvertrauten Person tue, gestalte ich offen und einsehbar. 

→ Ich führe keine Gespräche mit Kindern hinter verschlossenen Türen. → Ein zweiter Mitarbeiter sollte möglichst im Raum sein bzw. die Tür kann geöffnet bleiben.

5. Ich verzichte auf verbales und nonverbales abwertendes Verhalten.  

6. Wenn ich eine Grenzverletzung durch Mitarbeiter oder Teilnehmer wahrnehme, schaue ich nicht weg, sondern spreche den Mitarbeiter zuerst an. Ansonsten verhalte ich mich, wie in Matt. 18, 15-19 beschrieben.  

7. Ich achte auf Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern und Teenagern. Wenn ich (sexuelle) Gewalt vermute oder direkt davon erfahre, wende ich mich an die o. g.  Ansprechpartnerin in der Gemeinde, um für mich und die betroffene Person Hilfe zu finden. 

Jeder Mitarbeiter im Bereich NextGen sollte vor Beginn seiner Mitarbeit den „Verhaltenskodex“ bejahen und unterschreiben. Eine unterschriebene Kopie des Verhaltenskodexes wird bei der Leitung der NextGen hinterlegt.  



4. Wie reagieren bei entdecktem sexuellem Missbrauch 


A. Verantwortlicher für den Fall
Der Verantwortliche sollte allen als Ansprechpartner bekannt sein, so dass er im Falle eines Verdachts kontaktiert werden kann.   

Die Aufgaben des Verantwortlichen: 
• Prüfen des Verdachts und schriftliches Festhalten.  
• Vertrauensvollen Umgang mit der vorgefallenen Situation generieren, besonders unter den Augenzeugen. 
• Ruhe bewahren, Panik vermeiden, kein Aktionismus. 
• Mit dem vermeintlichen Täter in Kontakt treten. 

B. Begleitung des Opfers 
Der Verantwortliche hat den Kontakt mit dem Opfer zu suchen und Vertrauen aufbauen. 

a) Wenn ein Opfer einen Fall meldet 
Hat der Verantwortliche: 
• das Opfer ernst zu nehmen, 
• dem Opfer das Schuldbewusstsein bzw. die Scham zu nehmen, 
• das Opfer liebevoll zu behandeln, 
• dem Opfer seelischen und geistlichen Beistand zu gewährleisten, 
• dem Opfer einen Seelsorger als Ansprechpartner zu Verfügung zu stellen, 
• wenn erforderlich – Spuren an der Kleidung und am Körper des Opfers nach Möglichkeit zu dokumentieren und nicht zu verändern, 
• wenn erforderlich – eine sofortige medizinische Untersuchung in die Wege zu leiten. 

b) Wenn ein Beobachter einen Verdacht meldet 
hat der Verantwortliche: 
• vorsichtig ein Gespräch mit dem Opfer zu suchen, 
• durch gezielte indirekte Fragen, den Vorfall/Verdacht zu ermitteln, 
• das Opfer ernst zu nehmen, 
• die im Einzelfall notwendigen Schritte einzuleiten,  
• dem Opfer seelischen und geistlichen Beistand zu gewährleisten. 

C. Umgang mit dem Täter  
a) Beim Verdacht, einen Täter im Team zu haben 
Wenn der Verdacht besteht, einen Täter im Mitarbeiterteam zu haben, hat der Verantwortliche:  
• auf keinen Fall den möglichen Täter über den Verdacht zu informieren,  
• seine Beobachtungen zu dokumentieren, 
• mit einer Vertrauensperson der Gemeinde zu sprechen und eventuell weitere Mitarbeiter nach deren Beobachtungen zu fragen. Dies soll äußerst vorsichtig geschehen, denn nicht jeder Mitarbeiter kann mit einem solchen Verdacht richtig umgehen. 
• das Gespräch mit der Gemeindeleitung zu suchen, sofern es sich um einen dringenden Verdacht handelt, um gemeinsam und einen Plan für das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Hierbei sollten Fachstellen zu Rate gezogen werden.  

b) Bei Überführung eines Täters 
Eventuelle Spuren sichern.

Sollten sichtbare Spuren an der Kleidung oder am Körper des Opfers vorhanden sein, so hat der Verantwortliche diese zunächst zu dokumentieren und nicht zu verändern, bevor eine medizinische Untersuchung vorgenommen wurde, um keine Beweise gegen den Täter zu zerstören.

Bei deutlichen Hinweisen auf einen sexuellen Missbrauch hat der Verantwortliche unverzüglich Kontakt mit der örtlichen Polizeiwache aufzunehmen. Ein solches Vergehen darf nicht einfach hingenommen werden. 

Wurde bereits Kontakt mit der örtlichen Polizeiwache aufgenommen, wird die Straftat im Falle des § 174 Strafgesetzbuch sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen unabhängig vom Willen des Opfers bzw. von einer Anzeige verfolgt, weil es sich nicht um ein Antragsdelikt handelt. 

Nach der Überführung eines Täters stellt sich die Frage, ob eine Anzeige verpflichtend, sinnvoll und weise ist. 

Vergebung und Strafanzeige sind keine unüberbrückbaren Gegensätze. Ganz im Gegenteil: Es gibt in der Bibel keine Aussage, dass Gott die irdischen Folgen von Sünde abwendet, auch bei wahrer Buße nicht. Stattdessen mutet Gott zum Beispiel David trotz der erfolgten Vergebung zu, die Konsequenz seines Handelns zu tragen (vgl. 2. Samuel 11 ff.). Gott vergibt Sünde, wenn der Sünder Buße tut und stellt die Gemeinschaft mit ihm wieder her. Zwar sind die himmlischen Konsequenzen der Sünde (= Trennung von Gott) aufgehoben, jedoch nicht automatisch auch die irdischen Folgen. Der irdische Zusammenhang zwischen Tun und Ergehen bleibt bestehen. Auch wenn ein Täter die Schuld einsieht und bereut, ist eine Strafanzeige trotzdem möglich. Ob die Straftat zur Anzeige gebracht wird oder nicht, hängt vor allem mit der Entscheidung des Opfers zusammen, dessen Schutz und Wohlergehen an erster Stelle steht. Theologische Hinderungsgründe für eine Anzeige gibt es nicht. Vielmehr soll, wenn notwendig, eine Anzeige deutlich machen, dass sexuelle Gewalt in christlichen Gemeinden weder geduldet noch vertuscht wird.  

Ob es zu einer Strafanzeige kommt, ist daher gemeinsam mit dem Opfer im Einzelfall zu entscheiden.  

c) Bei Begleitung eines überführten Täters
Gemeindezucht ist unvermeidbar, wenn der Täter ein Gemeindemitglied ist. 

Der Täter soll zur Selbstanzeige als Zeichen seiner Buße und Entschlossenheit, gegen seine Sünde vorzugehen, ermutigt werden. 

Auch wenn das Opfer von einer Anzeige absieht, wird dem Täter empfohlen werden, die Gemeinde zu verlassen.  

Sollte der Täter tatsächlich aufrichtig Buße getan haben, ist eine seelsorgerliche Betreuung in der Regel unumgänglich, eventuell auch durch eine Fachstelle. 

Gott will auch den Tätern vergeben und sie heilen, wenn sie sich mit echter Reue, Buße und der Bitte um Vergebung an ihn wenden (1Joh 1,9). 

Weiterführende Bibelstellen: 1. Kor 6, 9-11, Off. 22, 15. 7